Kürzlich habe ich einen Vortrag gehört zu Systematik, Sinn und Zweck des Sozialgesetzbuches. Da ich mich beruflich täglich mit Teilen davon beschäftige, habe ich nichts grundsätzlich Neues gelernt. Der Referent hat es aber verstanden, einige Fragen auf amüsante Art und Weise anzusprechen. So hat er einprägsam darauf hingewiesen, dass eine nicht immer nachvollziehbare Diskrepanz besteht zwischen der Wichtigkeit bzw. grundlegenden Bedeutung von Vorschriften und ihrer jeweiligen Länge. Beispielsweise befasst sich § 291a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch mit 3.730 Wörtern und insgesamt 26.583 Zeichen inklusive Leerzeichen über eine Länge von sechs DIN/A 4 Seiten mit Details zur Elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur. Der Gesetzgeber hat enorm viel Sorgfalt darauf verwendet, diese Belange zu regeln. Sie scheinen ihm also sehr wichtig zu sein. Zuhause habe ich allerdings erstmal googeln müssen, was die Telematikinfrastruktur eigentlich ist und kann die Länge der Vorschrift nicht in einen vernünftigen oder nachvollziehbaren Bezug setzen zur Wichtigkeit dieser Regelung. Weiterlesen „Sorgfalt“
Sorgfalt
Mitte Mai 2019 habe ich das Sozialrecht, das Zinken und ein paar Überlegungen zum Lernen miteinander vermengt und gut geschüttelt. Herausgekommen ist die folgende Geschichte: