In Deutschland können wir in Freiheit leben. Artikel 2 unseres Grundgesetzes regelt in seinen zwei Absätzen: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Diese Freiheit ist in unserer Kultur ein hart erkämpftes hohes Gut. Es gibt andere Kulturen, in denen die persönliche Freiheit des Einzelnen weniger wichtig ist als zum Beispiel das Wohl der Familie oder der kollektive wirtschaftliche Fortschritt. Ich bin aber sehr froh und dankbar, dass ich in einer Gesellschaft lebe, in der ich selber bestimmen kann, wie ich leben möchte und auch das grundgesetzlich verbriefte Recht dazu habe.
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