In Deutschland können wir in Freiheit leben. Artikel 2 unseres Grundgesetzes regelt in seinen zwei Absätzen: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Diese Freiheit ist in unserer Kultur ein hart erkämpftes hohes Gut. Es gibt andere Kulturen, in denen die persönliche Freiheit des Einzelnen weniger wichtig ist als zum Beispiel das Wohl der Familie oder der kollektive wirtschaftliche Fortschritt. Ich bin aber sehr froh und dankbar, dass ich in einer Gesellschaft lebe, in der ich selber bestimmen kann, wie ich leben möchte und auch das grundgesetzlich verbriefte Recht dazu habe.
Die eigene Freiheit hört da auf, wo man die Freiheit anderer beschränkt. Aber genau dieser entscheidende Punkt erfordert ein ständiges Austarieren und immer wieder Neu-Bewerten von Handlungen im Zusammenleben mit anderen Menschen. Es sei denn, man entscheidet sich dafür, sich den anderen Menschen völlig zu entziehen und autark in einer Hütte irgendwo im Wald im Einklang mit der Natur zu leben. Man hat auch ein Recht auf Verwahrlosung. Wenn ich möchte, kann ich in meinem Haus ohne Strom, Wasser und Gas leben und meine Notdurft in ein Loch im Garten verrichten. Meinen Körpergeruch und mein schmuddeliges und ungepflegtes Aussehen müssten meine Mitmenschen bei Begegnungen ertragen. Gesundheitlich bedenklich für die Nachbarschaft könnte es dann werden, wenn ich mein vermülltes Haus zusammen mit Ratten bewohne. Aber was kann man dann tun? Darf man mich zwangsweise gegen meinen Willen waschen, irgendwo stationär unterbringen oder mich enteignen? Dies ist natürlich ein extremes Beispiel und ich habe nicht vor, zu verwahrlosen. Dienstlich habe ich aber tatsächlich mit einem Menschen zu tun gehabt, der sich für genauso eine Lebensweise entschieden hat. Das ist schon schwer auszuhalten.
Andere Beispiele sind nicht so extrem, können aber das Zusammenleben dennoch stark belasten. Was ist mit dem Raucher auf dem Balkon nebenan, wenn der Tabakrauch immer ins eigene Schlafzimmer zieht? Was ist mit dem Nachbarn, der laut heavy metal oder Volksmusik hört, wenn der eigene Musikgeschmack eher in Richtung Klassik ausgerichtet ist? Was ist mit dem Langsamfahrer, der auf der linken Spur der Autobahn entnervend trödelig überholt und mich einfach nicht mal eben kurz vorbeilässt, obwohl ich mit Lichthupe und dichtem Auffahren auf mich aufmerksam mache? Dabei will ich doch nur eine der letzten wirklichen Freiheiten in Deutschland nutzen und auf der Autobahn mal so richtig Gas geben.
Wir sind in unserer Gesellschaft zwar grundsätzlich frei, verinnerlichen aber bereits in der Kindheit ein Handlungs- und Orientierungskonzept. Ein gemeinsames Regelwerk, das auf unseren kulturellen und gesellschaftlich akzeptierten Werten, Normen und Sitten basiert und an das sich möglichst viele Menschen auch halten, ist für ein störungsarmes Miteinander von Menschen wichtig. Viele Regeln begrenzen aber unser tägliches Tun und Handeln, ohne dass wir uns dessen bewusst sind und vielleicht auch ohne, dass sie wirklich (noch) notwendig sind. Ein „Sei leise, es ist Mittagspause!“ hatte vor Jahrzehnten in einer Mietwohnung in einem Wohnblock durchaus seine Berechtigung, nicht aber mehr im eigenen Haus mit viel Platz drumherum. Telefonieren war früher sehr teuer, die Ansage war: „Fasse dich kurz!“. Ferngespräche konnte man ab 18:00 Uhr günstiger führen. Ich habe lange gebraucht um mich daran zu gewöhnen, dass ich heutzutage auch tagsüber telefonieren kann und meine Rede-Flut nicht bremsen muss, weil es sonst zu teuer würde. Mittlerweile habe ich natürlich eine Flatrate. Einige der erlernten Regeln habe ich aber anscheinend so verinnerlicht, dass es mir schwerfällt, mein Verhalten auch wirklich grundlegend zu verändern und mich von den mittlerweile völlig überflüssigen Regeln zu befreien.
Wenn Mitte März 2020 wegen der drohenden Corona-Pandemie ein lockdown verfügt wurde, der die Freiheitsrechte jedes Einzelnen stark eingeschränkt hatte, war das zunächst in Ordnung, weil das Virus noch unbekannt war, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems drohte und ein Zeitgewinn daher überlebensnotwendig war oder zumindest als Strategie überzeugt hat. Mittlerweile haben wir aber die Zahl der Intensivbetten in Deutschland aufgerüstet und wir wissen, dass viele Menschen zwar mit Covid-19 infiziert sind aber keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen haben. Angesichts dieses neu erworbenen Wissens, das wir zu Beginn der Pandemie eben noch nicht hatten, erscheinen einige der nun aktuell unter dem Eindruck der Zweiten Welle verfügten einschränkenden Regelungen extrem übertrieben.
Eine Alltagsmaske, die ich trage, schützt andere Menschen vor einer Ansteckung mit Covid-19 von mir, wenn ich unter Missachtung des Abstandsgebotes in einem geschlossenen Raum mit anderen Menschen länger als eine Viertelstunde ein Gespräch führe. Mein Arbeitgeber hat nun verfügt, dass ich auch auf der Toilette eine Maske tragen muss. Ich hatte ja eigentlich gedacht, dass es als Schutz ausreicht, wenn ich mir angewöhne, zukünftig alleine auf Toilette zu gehen und nicht mehr mit meinen Kolleginnen zusammen, aber vielleicht sind ja auch irgendwelche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse an mir vorbeigegangen und das Virus überlebt in Toilettenkabinenluft besonders lange.
Nachdem nun also in meine persönliche Freiheit bei meinen Toilettengängen eingegriffen wurde, bin ich auf der Suche nach Bereichen, in denen ich noch uneingeschränkte Freiheit genießen kann. Beim Zinken ist das natürlich grundsätzlich erst einmal der Fall. In den etwas über drei Jahren meines Unterrichtes durfte ich einen grenzenlos schönen und betörenden individuellen Klang entwickeln und ich genieße es, eine Melodie oder Tonfolge oder – in guter Akustik – auch einfach nur einen einzigen Ton zu zinken und dem perfekten puren Klang zu lauschen. Aber spätestens, wenn ich komponierte Musikstücke erarbeite stoße ich überall auf Regeln, die es einzuhalten gilt: Rhythmus und Intonation müssen natürlich stimmen, sonst klingt die Musik durcheinander, schräg und unschön. Aber es gibt auch viele musikwissenschaftliche Regeln, die ich noch längst nicht alle kenne. So darf man z.B. nicht einen barocken Triller am Ende einer Canzone von Girolamo Frescobaldi spielen. Und mit dem Zink habe ich mir für Stücke aus der romantischen Zeitepoche das falsche Instrument ausgesucht, obwohl einige der Melodien aus der Romantik ja wunderschön sind und sie auch prima auf dem Zink klingen. Aber Romantik und Zink gehen nicht zusammen. Genau so wenig wie Johann Sebastian Bach und Akkordeon. Auch wenn ich schon wunderbare Konzerte gehört habe, bei denen Bach hervorragend auf einem Akkordeon interpretiert wurde.
Muss man sich an alle musikhistorischen Regeln, Sitten und Gebräuche halten, oder darf man machen, was einem gefällt? Wie frei ist man in der Musik? Dürfen Musiker ungehemmt experimentieren? Schmälert es den Musikgenuss, wenn man eine historisch betrachtet nicht korrekte Verzierung in eine Melodie einbaut oder ein für die jeweilige Zeitepoche untypisches oder noch gar nicht erfundenes Instrument verwendet?
Zumindest in meinen eigenen Vier-Wänden muss ich mich mit all diesen Fragen nach Grenzen des musikalischen Tuns nicht beschäftigen und zinke einfach vor mich hin, wie ich will und wie ich das schön finde. Und ich zinke sogar seit Neuestem – das ist meine lautstarke Art des Protestes gegen die Beschränkungen meiner persönlichen Freiheit – barocke Triller am Ende meiner Lieblingscanzone von Frescobaldi während ich ohne Maske auf Toilette sitze.
Ich bin froh und dankbar, dass ich in Deutschland in Freiheit lebe und so etwas einfach machen kann!